AGB

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen der LSE Livestage Entertainment

(Künstleragentur / Künstlervermittlung) 

§ 1 Wirkungsbereich / Allgemeines 
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorbehaltlich schriftlicher Individualabreden Basis und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Firma LSE Livestage Entertainment | Richard Wagner Straße 8 – 95030 Hof, Geschäftsführer und vertretungsberechtigte Personen Kevin Rohrmann und Nina Hudetz (im Folgenden „Agentur“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die Agentur schriftlich fixiert und bestätigt wurden. Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers werden ausschließlich dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese von der Agentur schriftlich akzeptiert werden. Die AGB gelten als Bestandteil der von dem Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung. 
§ 2 Abschluss / Inhalt des Vertrages 
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ist das jeweilige Angebot und dessen Annahme. Die Angebotsannahme kann schriftlich mittels Auftragsbestätigung oder auch per Mail erfolgen (Auftragsbestätigung = Buchung). Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber zwecks Unterzeichnung per EMail, auf Wunsch per Post, zugesandt. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung bei der Agentur eingeht oder eine Email des Auftraggeber das Angebot bestätigt. Die vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsbestätigung oder die Bestätigungsmail ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der angebotenen Leistung. Sofern die Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt rechtsverbindlich gegengezeichnet oder per Mail zurückgesandt wird, wird die Gültigkeit des Angebots verwirkt und ein Vertragsverhältnis kommt nicht zustande.
Zwecks Durchführung der Leistungen sowie für die Rechnungsstellung übermittelt der Auftraggeber der Agentur die notwendigen Informationen (Vertragspartner, Rechnungsanschrift, Location, Timing, Ansprechpartner bei der Veranstaltung etc.). Erweiterte oder zusätzlich gewünschte Leistungen des Auftraggebers über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus bedürfen der Zustimmung der Agentur und sind gesondert zu vergüten. Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs sind gestattet, soweit sie unerheblich sind und das Gesamtkonzept der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die Agentur hat dem Auftraggeber Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschlussschnellstmöglich mitzuteilen. 
§ 3 Zusätzliche Leistungen 
Zusätzliche Leistungen sind – soweit möglich – schriftlich zu vereinbaren und sind gesondert zu vergüten. Unter Zusatzleistungen sind sämtliche nicht im Angebot / in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme der Agentur an gewünschten Meetings und Detailabsprachen des Auftragsgebers oder Dritten, von der Agentur genehmigte Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sowie entstandener Mehraufwand durch Verschulden des Auftraggebers oder Dritten. 
Vor Auftragsbestätigung vom Auftraggeber gewünschte umfangreiche Angebote und Präsentationen werden zusätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. 
§ 4 Preise / Zahlungsmodalitäten / Rechnungsstellung 
Die Preise der Agentur werden in den Angeboten in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend des gesetzlichen Steuersatzes sowohl im Angebot, in der Auftragsbestätigung als auch bei Rechnungsstellung gesondert berechnet und ausgewiesen. Der Umfang und die Höhe des Honorars resultieren aus dem unterbreiteten Angebot und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und möglicherweise schriftlichen individuellen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen. Als Honorar erhält die Agentur die mit dem Auftraggeber vereinbarte Gesamtsumme zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Gesamthonorar ist nach der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen gegen Rechnungsstellung zu begleichen oder in bar nach Auftrittsende je nach Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält die Rechnung, sofern nicht anders gewünscht, per E-Mail als PDF oder in Papierform nach Ende der Veranstaltung. Auf der Rechnung müssen der Zeitraum der Leistung, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Steuernummer und Rechnungsnummer vermerkt sein. 
Beläuft sich das Gesamthonorar auf mehr als 10.000,00 € netto, werden 30% der vereinbarten Gesamtsumme (netto) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 14 Tage vor Leistungserbringung bzw. Beginn der Veranstaltung fällig. Dafür wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders gewünscht, eine Anzahlungsrechnung in elektronischer Form übermittelt. 
Die restliche Zahlung erfolgt nach der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen oder in bar nach Auftrittsende je nach Vereinbarung gegen Rechnungsstellung. Eine Schlussrechnung über die Höhe der Restforderung erhält der Auftraggeber, sofern nicht anders gewünscht, ebenfalls in elektronischer Form nach Ende der Veranstaltung oder in Papierform. Auf den Rechnungen müssen jeweils der Zeitraum der Leistung, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Steuernummer und Rechnungsnummer vermerkt sein. 
§ 5 Verzug 
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich die Agentur vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Honorars in Verzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Vom Auftraggeber zu ersetzen sind alle mit dem Zahlungsverzug verbunden Aufwendungen und Kosten. 
§ 6 Stornierung 
Für den Fall, dass eine geplante Veranstaltung, für die eine Leistungserbringung von der Agentur vereinbart wurde, entfällt, diese durch den Auftraggeber abgesagt oder der Auftrag durch den Auftraggeber storniert wird, behält die Agentur den Anspruch auf Zahlung eines Entgeltes entsprechend folgender Staffelung: 
Grundsätzlich auf 65% des vereinbarten Honorars ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 80% des vereinbarten Honorars ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf 100% des vereinbarten Honorars. Der Ausfall / die Absage der Veranstaltung sowie eine Stornierung des Auftrages muss der Agentur in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) angezeigt werden. 
§ 7 Haftung / Sicherheit 
Die Haftung der Agentur für etwaige Schäden oder Schadensersatzansprüche wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach maximal auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Die Verantwortung für Inhalt und Durchführung einer Darbietung / einer Leistungserbringung obliegt nicht dem Auftraggeber. Jegliche Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen. 
Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden, sofern ein Nichterscheinen bzw. eine Verspätung aus Gründen höherer Gewalt resultiert. 
§ 8 Kundenschutz 
Der Auftraggeber gewährt der Agentur Kundenschutz. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Kontaktaufnahmen von potentiellen Kunden für Engagements oder andere geschäftliche Kontakte diese an die Agentur zu verweisen. Des Weiteren unterlässt er eine weitere Vermarktung der vermittelten Künstler. Der Auftraggeber versichert, Direktbuchungen des / der von der Agentur vermittelten Künstlers / Künstler unter Umgehung der Agentur zu unterlassen und bei Folgebuchungen die Agentur zu kontaktieren. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber an die Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu zahlen. 
§ 9 Nutzungsrechte 
Der Auftraggeber ist berechtigt, Film- / Fotomaterial von der Darbietung / Leistungserbringung des / der von der Agentur vermittelten Künstlers /Künstler zu erstellen und dieses ausschließlich für Präsentationszwecke zu verwenden. Sofern eine Aufnahme von Foto- / Filmmaterial erfolgt, übermittelt der Auftraggeber der Agentur das entsprechende Material. Diese ist berechtigt, das Material kostenfrei und zeitlich unbeschränkt für jegliche Zwecke zu nutzen. 
§ 10 Mitwirkung des Auftraggebers 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem vermittelten Künstler / den vermittelten Künstlern eine abschließbare Garderobe oder andere geeignete Räumlichkeiten sowie ausreichend Getränke und ein Catering bzw. kleine Snacks zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Künstler / den Künstlern die geeigneten Flächen sowie erforderliches Equipment für die Darbietung zur Verfügung stehen. Er räumt dem Künstler / den Künstlern entsprechende Pausen ein. 
§ 11 Lizenzgebühren & Künstlersozialabgabe 
Für mögliche urheberrechtliche geschützte Gebühren (GEMA) ist der Auftraggeber verantwortlich. Ggf. anfallende Künstlersozialabgaben werden vom Auftraggeber gezahlt. 
§ 12 Stillschweigen 
Die Parteien verpflichten sich jeweils, über alle ihnen während der Tätigkeiten bekannt gewordenen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen des Gegenübers auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für das vereinbarte Honorar. 
§ 13 Gerichtsstand / Geltendes Recht 
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Auftraggeber wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich entsprechende deutsche Gericht vereinbart. Es gilt deutsches Recht. 
§ 14 Salvatorische Klausel 
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren, gegebenenfalls unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen und zwar derart, dass sie dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitest möglich nahe ist. 

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